Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) dauern in der Regel zwölf, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In begründeten Ausnahmefällen können auch 24 Monate geleistet werden. Freiwilligendienste im Ausland können nicht verlängert werden, sie dauern höchstens zwölf Monate.
Freiwillige im FSJ oder BFD erhalten vom Anbieter (sog. Träger) oder der Einsatzstelle Verpflegung, Arbeitskleidung und Taschengeld. Zudem werden sie kranken-, renten- und unfallversichert. Manche Einrichtungen stellen eine Unterkunft oder bieten ersatzweise eine Unterkunftspauschale. Die Freiwilligen werden außerdem im Rahmen von pädagogischen Seminaren begleitet, die in der Regel 25 Tage in zwölf Monaten umfassen. Die genauen Konditionen können beim jeweiligen Träger erfragt werden. Hier geht's zu den DRK-Trägern.
Wer ein FSJ oder BFD abgeleistet hat, darf grundsätzlich bei der Studienplatzvergabe nicht benachteiligt werden. Im Gegenteil: Wer sich auf einen zu Beginn oder während des Freiwilligendienstes zugewiesenen Studienplatz erneut bewirbt, hat Vorrang vor den übrigen Bewerbern. Das FSJ kann auch als Wartezeit geltend gemacht werden und in manchen Fällen wird es als Vorpraktikum für spezielle Studiengänge anerkannt. Ob und in welchem Umfang dies auch für den BFD gilt, muss bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden.